Mit Wirkung zum 1. August 2022 gilt neues Recht in Deutschland. Der Gesetzgeber hat die Digitalisierungs-Richtlinie der EU in eine nationale Regelung gegossen. Der Zweck: Die Europäische Union will die Gründung von Gesellschaften vereinfachen. Ab sofort ist es hierzulande möglich, eine GmbH online zu gründen – ganz unkompliziert per Videocall. Das erspart Ihnen den Gang zum Notar.

Fair und effizient

Auch Handelsregistereintragungen lassen sich auf diesem Weg beglaubigen. Dieses Privileg war bislang Einzelkaufleuten und Kapitalgesellschaften vorbehalten. Doch damit nicht genug: Seit dem 1. August 2022 sind Registerauszüge kostenlos. Die separate Bekanntmachung von Handelsregister-Eintragungen in einem Bekanntmachungsportal entfällt ebenfalls.

Nicht nur die GmbH profitiert

Vom notariellen Online-Beglaubigungsverfahren profitieren nicht nur die Gründerinnen und Gründer einer GmbH. Auch Anmeldungen zum Partnerschafts-, Genossenschafts- und Vereinsregister erfolgen ab sofort auf Wunsch mittels Videokommunikation.

Erweiterter Anwendungsbereich ab 2023

Wichtig zu wissen: Bislang ist die GmbH-Gründung per Videocall nur bei einer sogenannten Bar-Gründung erlaubt. Dabei müssen Gründerinnen und Gründer das erforderliche Stammkapital in Geld erbringen. Ab dem 1. August 2023 ist die Online-Beglaubigung aber auch möglich, wenn Sie Ihr Stammkapital in Form von Sachmitteln leisten. Von der Sacheinlage ausgenommen sind Grundstücke oder GmbH-Anteile.

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